Gästehaus Sinzig

Sofia Hering

Ferienwohnungen und Apartments
Ahrentaler Str. 6
53489 Sinzig Koisdorf
Tel. 0 26 42-99 27 68

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Unsere AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästehausaufnahmeverträge  
      
I. Geltungsbereich
1. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Gastgeber ausdrücklich anerkannt.


II. Vertragsabschluss
1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Gastgebers ein Vertrag zustande.   
2. Vertragspartner sind der Gastgeber und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Gastgeber gegnüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag sofern dem Gastgeber eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Das Apartment/Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Gastgeber ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gastgebers zu zahlen. Dies gilt auch für den Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gastgebers gegenüber Dritten. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien eine Zusatzleistung vereinbart, deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der vom Gastgeber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% erheben.
4. Die Preise können vom Gastgeber auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gastgebers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Gastgeber dem zustimmt.  
5. Die Reservierung für das Apartment erfolgt erst mit Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach Anzahlung von 20 % der Gesamtsumme.
6. Der komplette Betrag ist bei Reiseantritt zu bezahlen.

 

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung
1. Der Gastgeber räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmumgen:
a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Gastgeber Anspruch auf angemessene Entschädigung.     
b) Der Gastgeber hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen.Eine Stornierung bis 30 Tage vorher ist kostenlos. Danach beträgt die Rücktrittspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen.
2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.      
3. Hat der Gastgeber dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Gastgeber keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Gastgeber. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

V. Rücktritt des Gastgebers
1. Wird eine gemäß Ziffer III. Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.      
2. Ferner ist der Gastgeber berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls

a) höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;   
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;   
c) der Gastgeber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gastgeberleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehaus in der Öffentlich gefährden kann, ohne dass dies dem Einfluss-bzw. Organisationsbereich des Gastgebers zuzurechnen ist.   
d) ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;    
e) der Gastgeber von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Gastgebers nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Gastgebers gefährdet erscheinen; 
f) der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
g) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.  
3. Der Gastgeber hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittes unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.     
4. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

 

VI. An- und Abreise
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, der Gastgeber hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. 
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab  14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.   
3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 22:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Gastgeber das Recht gebuchte Zimmer nach 22:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass derGast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Gastgeber steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gastgeber spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Gastgeber über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 19:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 19:00 Uhr 100 % des vollen gültigen Logispreises. Dem Gast steht es frei, dem Gastgeber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

VII. Haftung des Gastgebers, Verjährung
1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gastgebers auftreten, wird sich der Gastgeber auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel dem Gastgeber anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.    
2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Gastgeber nicht.  
3. Soweit dem Gast ein Stellplatz , auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird,kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Gastgebers. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gasthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, haftet der Gastgeber nicht, soweit der Gastgeber, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Gasthausgrundstückes gegenüber dem Gastgeber geltend machen.  
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Gastgeber übernimmt die Zustellung und die Aufbewahrung von Fundsachen. Schadenersatzansprüche außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen. Der Gastgeber ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem örtlichen Fundbüro zu übergeben.  
5. Schadenersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 1 Jahr von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

 

VIII. Haftung des Gastes
Unser Haus ist ein Nichtraucher- Haus!    
Für Schäden oder erhöhten Reinigungsaufwand, die durch den Gast entstehen, die über die übliche Nutzung der Zimmer hinausgehen (Bsp.: Rauchen im Haus, oder auf dem Zimmer, übermäßiger Alkohohl-oder Drogengenuss), haftet der Gast im vollen Umfang/trägt dieser die vollen Kosten, mindestens 150 €.

 

IX. Schlussbestimmumg
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gasthausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.    
2. Erfüllungs-und Zahlungsort ist Sinzig.    
3. Ausschließlicher Gerichtsstand- auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Gastgebers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Innland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers. Der Gastgeber ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand anhängig zu machen.     
4. Es gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland   
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gasthausaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.